Kindeswohlkommission Überblick
Was ist die Kindeswohlkommission?
Die Kindeswohlkommission besteht aus fünf Expert*innen. Den Vorsitz führt die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss. Aufgabe der Kommission ist es im Bereich des Asyl- und Bleiberechtsverfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kinder und ihre Anwendungspraxis zu überprüfen und auch einen europaweiten Vergleich herzustellen. Darauf basierend soll sie Kriterien zur Sicherstellung des Kindeswohles entwickeln und Empfehlungen abgeben.
Was ist das Ziel der Kindeswohlkommission?
Die Expert*innen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen beschäftigen sich mit der Frage, wie sehr das zentrale Anliegen Kindeswohl in die weitreichenden Entscheidungen bei Asyl- und Bleiberechtsverfahren miteinfließt.
Die Kindeswohlkommission wird gemäß § 8 des Bundesministeriengesetzes eingerichtet und berät direkt die Justizministerin/den Justizminister. Im Justizministerium wird derzeit eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet.
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Auftrag an die Kindeswohlkommission (PDF, 737 KB)
