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Maßnahmen zu COVID-19 im Bereich des Strafvollzugs Mitteilung der Justizministerin vom 13. März 2020

Die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen hat angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 und in Zusammenschau mit den Besonderheiten des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzuges auf Ebene der Zentralstelle zahlreiche präventive Vorbereitungen getroffen sowie umfassende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und aller im Straf- und Maßnahmenvollzug tätigen bzw. angehaltenen Personen gesetzt.

Um rasche Unterstützung, einheitliche Vorgehensweisen sowie einen kontinuierlichen Informationsaustausch mit Justizanstalten durch kurze Kommunikationslinien zu gewährleisten wurde ein multiprofessioneller Einsatzstab eingerichtet. Zudem findet ein ressortübergreifender Austausch sowie eine regelmäßige Teilnahme an den Gremien des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements statt.

Daraus resultierte als erste Präventionsmaßnahme am 26. Februar 2020 die Erstellung eines präventiven Maßnahmenkatalogs (zunächst bis 31. März 2020) für alle Justizanstalten zur Verhinderung der Einschleppung von Infektionskrankheiten und deren Verbreitung. 

  • Der Maßnahmenkatalog sieht dabei u.a. Einschränkung der Besuchskontakte der Inhaftierten sowie Ausgänge vor. 
  • Die Justizanstalten wurden um ehestmögliche Umsetzung unter Berücksichtigung der jeweiligen (insb. auch baulichen) Gegebenheiten und Möglichkeiten (bestenfalls ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebs) sowie unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ersucht.
  • Weiters wurden Vorgaben hinsichtlich der österreichweit einheitlichen Aufnahme von Zugängen (standardisierte Risikoanamnese, gesonderte Unterbringung für die Dauer von 14 Tagen in einer Zugangsabteilung), Hygienemaßnahmen in den Justizanstalten, Umgang mit anstaltsfremden Personen (Besuchern, Fremdfirmen etc.) erteilt sowie für eine entsprechende Sensibilisierung und Anleitung des Personals (Hinweis auf Risikogruppen) Sorge getragen. 
  • Ebenso wurde sichergestellt, dass alle Justizanstalten über einen entsprechenden Mindestbestand an Schutzausrüstung (Schutzmasken, Brillen, Handschuhe, Anzüge etc.) verfügen. 
  • Darüber hinaus wurde auch bereits organisatorische Vorkehrungen für den Fall einer tatsächlichen Infektion und erforderlichen Quarantäne eines Inhaftierten getroffen, der binnen 24 Stunden umgesetzt werden kann.

Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass die Generaldirektion in laufendem Austausch mit den Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleitern steht. So werden die Justizanstalten in regelmäßigen Aussendungen laufend über aktuelle Entwicklungen informiert sowie mit aktuellen Fachinformationen, wie beispielsweise allgemein gültigen Handlungsanleitungen und Piktogrammen (des BMI, BMSGPK, Rotes Kreuz) versorgt.

Parallel dazu wurden im Einsatzstab laufend die einlangenden Rückmeldungen der 28 Justizanstalten behandelt sowie ein diesbezüglicher Austausch mit ausländischen Strafvollzugsverwaltungen betrieben, um rasch zielgerechtete Maßnahmen entwickeln und Planungsschritte für allfällige Lageänderungen setzen zu können.

Die Gesundheit der Bediensteten und der Inhaftierten sowie die ordnungsmäßige Durchführung des Strafvollzugs sind mir ein großes Anliegen. Zudem möchte ich meinen ausdrücklichen Dank an alle Strafvollzugsbediensteten richten, die vorbildlich und besonnen die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie Betreuung der Inhaftierten auch in dieser herausfordernden Zeit gewährleisten.