Disziplinarkommission
Nach dem Beamtendienstrechtsgesetz 1979 haben sich Bundesbeamt*innen bei Dienstpflichtverletzungen vor der für sie zuständigen Disziplinarkommission zu verantworten. Die Beamt*innen im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen unter die Zuständigkeit der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz. Davon ausgenommen sind Richter*innen und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte; für diese bestehen Disziplinargerichte nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz.
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz ist unabhängig und weisungsfrei. Sie entscheidet in Senaten. Die Geschäftsverteilung für die Disziplinarkommission steht hier zum Download zur Verfügung.