Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Justiz wird digitaler und kostengünstiger: Verbesserungen beim Ablauf von Zivilverfahren geplant

Gesetzliche Basis für Ausbau des digitalen Akts geht in Begutachtung; Videoverhandlungen werden Dauerrecht; stärkerer Anreiz für Vergleiche

„Die Justiz wird künftig noch digitaler, kostengünstiger und näher an den Bürgerinnen und Bürgern sein. Mit einem neuen Gesetz ermöglichen wir eine Reihe von Verbesserungen beim Ablauf von Zivilverfahren“, so Justizministerin Zadić anlässlich der Zivilverfahrens-Novelle 2021, die diese Woche in Begutachtung ging. Konkret sieht der Gesetzesvorschlag Verbesserungen unter anderem im Bereich der Digitalisierung und bei Gerichtsgebühren vor.

Justiz wird digitaler

Unter dem Stichwort „Justiz 3.0“ wird seit einiger Zeit die digitale Akten- und Verfahrensführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften entwickelt. Mit der zu begutachtenden Novelle werden die erforderlichen gesetzlichen Begleitregelungen für Justiz 3.0 geschaffen werden. „Unser Ziel ist, die etablierten Prinzipien des Zivilverfahrens in die digitale Welt zu übertragen und dabei den gewohnt hohen Rechtsschutz und Qualität der Verfahren beizubehalten“, so Justizministerin Zadić.

Neben den Anpassungen im elektronischen Akt sieht der Gesetzesvorschlag vor, die in der Pandemie bereits erfolgreich eingesetzte Möglichkeit von mündlichen Verhandlungen per Video ins Dauerrecht zu überführen. Justizministerin Zadić: „Gerade in der Pandemie haben sich Videoverhandlungen im Zivilrecht bewährt. Es bleibt bei der Lösung, dass die Parteien der Videoverhandlung zustimmen müssen“.

Kostenersparnis bei Kopiergebühren, elektronischer Akteneinsicht und Vergleichen

Neu geregelt werden mit dem Gesetz die so genannten „Kopiergebühren“ für Gerichtsakten. Die bisherigen Regelungen bauen noch auf der analogen Welt auf; so wurde bisher die Gebühr nach Seiten bemessen. Nun soll bei elektronischen Kopien, die auf Datenträger übergeben werden, das Datenvolumen ausschlaggebend sein. Zudem soll in Zukunft in einigen Fällen auf die Vorschreibung von „Kopiergebühren“ gänzlich verzichtet werden können. Für eine digitale Akteneinsicht im Wege der „Abfrage“ sollen zukünftig überhaupt keine Gebühren mehr fällig sein.

Die Novelle enthält weitere Erleichterungen bei den Gerichtsgebühren: In bestimmten Fällen von Vergleichen soll die Gerichtsgebühr halbiert werden. „Die Halbierung von Gerichtgebühren bei bestimmten Vergleichen ist ein wichtiger Anreiz, damit in Zukunft noch mehr Rechtstreitigkeiten mit einem Vergleich gelöst werden können. Zugleich entlasten wir damit die Justiz,“ so Justizministerin Zadić.

Sechswöchige Begutachtung

Das Gesetz wurde in eine sechswöchige Begutachtung geschickt. Anschließend werden die Rückmeldungen geprüft und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen. Danach wird dem Nationalrat das Gesetz zur Abstimmung vorgeschlagen.

 

Link: