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BMJ-Projekt: „Vor dem Gesetz sind alle gleich?“

Eine Aufarbeitung zur Sichtbarmachung von Diskriminierung und Ungleichheit von LGBTIQ-Personen im Justizbereich

Im Juni 2021 entschuldigte sich Justizministerin Alma Zadić als erste Bundesministerin für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer und Frauen in der zweiten Republik. Das Bundesministerium für Justiz beabsichtigt nun eine Gedenkmöglichkeit zu schaffen, um das Leid der Betroffenen, ihrer Angehörigen und der gesamten Community sichtbar zu machen. Gleichzeitig soll ein Schwerpunkt des Projekts aber auch auf der Wissensvermittlung, Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung liegen, um Diskriminierungen zu verhindern und problematischen Entwicklungen künftig frühzeitig entgegenwirken zu können. Vorgestellt wurde das Projekt von Bundesministerin Alma Zadić, dem Präsidenten der Oberlandesgerichts Graz Michael Schwanda, der das Justizministerium auch in einer Arbeitsgruppe zu dem Thema unterstützt, und QWIEN Co-Leiter Hannes Sulzenbacher bei einer Pressekonferenz im Justizministerium am 08. Juni 2022.

„Die LGBTIQ-Community hat in der Geschichte der zweiten Republik und teilweise bis heute mit vielen gesetzlichen Unrechtmäßigkeiten und damit verbundener gesellschaftlicher Ausgrenzung zu kämpfen gehabt. Um aus den Fehlern der Vergangenheit lernen zu können müssen wir uns aber erst unserer eigenen Geschichte stellen. Genau das tut die Justiz nun mit dem Projekt ‚Vor dem Gesetz sind alle gleich?‘. Denn eines ist klar: Das österreichische Recht muss ein Recht für alle hier lebenden Menschen sein und zwar vollkommen unabhängig von sexuellen Orientierungen, Geschlechtsmerkmalen oder Geschlechteridentitäten“, so Justizministerin Alma Zadić.

Als Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Gedenkmöglichkeit soll in einem rechtshistorischen Gutachten die österreichische Rechtslage im Bereich des Strafrechts, Ehe- und Partnerschaftsrecht sowie Kindschafts- und Fortpflanzungsrecht seit 1945 näher beleuchtet werden. Im Fokus steht die Entstehungsgeschichte von Reformen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz, die Auswirkungen auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, nichtbinäre, intersexuelle und queere Personen hatten bzw. haben.

„Obwohl sich in den letzten 20 Jahren die Einstellung zur Homosexualität und Geschlechteridentitäten wesentlich geändert hat, ist eine 100%ige Gleichstellung noch nicht erreicht. Ein Teil dieser Gleichstellung ist es aus meiner Sicht, wenn sich das offizielle Österreich, in diesem Fall das Justizressort, zu den Fehlern und Versäumnissen der Vergangenheit bekennt und eine Aufarbeitung dieses Unrechts ermöglicht“, betont auch der Präsident des Oberlandesgerichtes Graz, Mag. Michael Schwanda.

Das Projekt wird gemeinsam mit dem Zentrum QWIEN durchgeführt und soll mit Oktober 2022 beginnen. Im Sommer 2023 werden bereits erste Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht. QWIEN zählt zu einer der zentralen außeruniversitären Forschungsstellen für die Geschichte von LGBTIQ-Personen in Österreich.

QWIEN Co-Leiter Hannes Sulzenbacher betont erneut die Bedeutung des Projekts: „In Zeiten, in der sich in vielen Ländern der Welt homo- und transphobe Politiken radikalisieren, wird deutlich, wie prekär und wie fragil die LGBTIQ-Emanzipation der letzten Jahrzehnte war. Es wird spannend werden zu analysieren, welche Hintergründe dazu geführt haben, dass die österreichische Justiz diesbezüglich lange Zeit vorurteilsvoll und rückständig blieb und auf welchen Grundlagen dennoch fortschrittliche Reformen erzielt werden konnten.“

Als Zeichen der Solidarität mit allen, die immer noch Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund von ihrer sexuellen Orientierung erleben müssen, hängt die Regenbogenflagge den gesamten Juni lang vor dem Justizministerium.